Schutz vor sexualisierter Gewalt

DOSB-Stufenmodell zur Prävention vor sexualisierter Gewalt

Im Dezember 2020 beschließt der DOSB auf seiner Mitgliederversammlung umfassende Standards zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (das sogenannte „DOSB-Stufenmodell“). Damit verpflichtet sich auch die DOA als DOSB-nahe Institution zur schrittweisen Umsetzung des Stufenmodells bis zum 31. Dezember 2024. Dieses sieht vor, dass ab dem Jahr 2021 pro Jahr eine bestimmte Mindestanzahl an Stufen umgesetzt werden. Mit der Annahme des DOSB-Stufenmodells wird der Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport unabhängig von den Themenfeldern Jugendarbeit, Breiten- oder Spitzensport weiter gestärkt und ein wichtiges politisches Signal sowohl im wie auch außerhalb des Sports gesetzt.

Annahme Präventionskonzept (Stufe A)

In Anbetracht der Sicherstellung der Prävention von sexualisierter Gewalt und der damit verbundenen Verantwortung der DOA für die ihr anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie der für die DOA aktiven Funktionsträger*innen wurde das DOSB-Stufenmodell einstimmig durch die DOA-Mitgliedsorganisationen angenommen (23. November 2021).

Benennung Ansprechperson (Stufe B)

Der DOA-Vorstand sowie die DOA-Mitgliedsorganisationen benennen Herrn Dr. Gerald Fritz, Direktor der DOA, als Ansprechperson in Fragen der Prävention von sexualisierter Gewalt sowie zur Koordination der Umsetzung der Maßnahmen des Präventionskonzepts (23. November 2021).

Gerald Fritz

 

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Dr. Gerald Fritz

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