Olympisches Jugendlager wird auf 2021 verschoben

Foto des Betreuerteams des Deutschen Olympischen Jugendlagers 2020 vor Olympischen Ringen, mit einer durchgestrichenen Jahreszahl 2020 und einer handschriftlichen Ergänzung 2021
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Das Jugendlager 2020 findet nun 2021 statt. Foto: © Dominic Fritze

Keine Änderungen im Betreuerteam und der Zusammensetzung der Teilnehmer*innen 

Die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie und die damit verbundene Entscheidung des IOC, die Olympischen Sommerspiele in Tokio in Abstimmung mit der japanischen Regierung auf das Jahr 2021 zu verlegen, haben auch Auswirkungen auf das Deutsche Olympische Jugendlager (DOJL). In einer ausführlichen Videokonferenz mit intensiver Abstimmung konnten sich die Vorstände der Deutschen Sportjugend (dsj), der Deutschen Olympischen Akademie (DOA) und der japanischen Sportjugend (JJSA) darauf einigen, das DOJL analog zu den Olympischen Spielen in das kommende Jahr 2021 zu verschieben.

Kirsten Hasenpusch, Vorstandsmitglied der dsj und Leiterin des DOJL, erläuterte den Entschluss: „Die Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees und der japanischen Regierung konnten wir alle aufgrund der aktuellen Situation sehr gut nachvollziehen. Die Gesundheit unserer jugendlichen Teilnehmer*innen, aller Beteiligten sowie der gesamten Bevölkerung hat für uns die höchste Priorität. Wir hoffen, dass wir die Krise im Sinne des olympischen Miteinanders gemeinsam und solidarisch meistern und natürlich auch, dass sich die Lage in den nächsten Monaten weltweit stabilisieren wird.“

Ziel ist es, das DOJL 2021 entsprechend der Planungen für 2020 durchzuführen, also ebenfalls als binationales Jugendlager sowie mit den bereits ausgewählten Teilnehmer*innen und dem nominierten Leitungsteam. Nachdem der Termin für die Olympischen Spiele 2021 nun festgelegt wurde, werden die organisatorischen Abstimmungen und Vorbereitungen zeitnah angegangen.

Diese Website nutzt Cookies, um eine bestmögliche Funktionalität bieten zu können
(weitere Informationen).

Sie können sich entscheiden, ob in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um dem Betreiber der Website die Erfassung und Analyse verschiedener statistischer Daten zu ermöglichen. Wenn Sie sich dagegen entscheiden möchten, entfernen Sie den Haken in unserer Datenschutzerklärung unter Punkt „4.9 Matomo (ehemals Piwik)“ unter Punkt „4.9 Matomo (ehemals Piwik)“, um den Matomo-Deaktivierungs-Cookie in Ihrem Browser abzulegen.